Mehr zur Ausbildung Hundetrainer:
Aufbau und Struktur
Inhalt und Verlauf
Nach der Ausbildung
Kosten der Ausbildung
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Wie ist der Beruf des Hundetrainers rechtlich geregelt?
Um als Hundetrainer tätig zu sein, müssen Sie sich mit den rechtlichen Grundlagen Ihres Berufes in dem Land, in dem Sie arbeiten möchten, auskennen. Dazu gehören einmal gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen, die Sie einholen müssen, bevor Sie Ihre Tätigkeit beginnen, aber auch gesetzliche Vorschriften, die im Laufe Ihrer Karriere eingehalten werden müssen.
Der Hundetrainer im Recht
Gesetzliche Regelungen nach Beginn Ihrer Tätigkeit
In Ihrer Berufspraxis werden allerdings nicht nur die Rahmenbedingungen wichtig sein, die sie VOR Aufnahme ihrer Hundetrainer-Tätigkeit erfüllen müssen. Auch im laufenden Betrieb gibt es einige Regelungen bezüglich Ihres eigenen Unternehmens und dem Umgang mit den Kunden, die Sie kennen und erfüllen müssen. Dazu gehört zum Beispiel der Datenschutz, der Umgang mit Kundendaten, die Dokumentation Ihrer Arbeit, erforderliche Versicherungen für Sie und die Halter, Umgang mit Haftungsschäden, Mietrecht und vieles mehr.
Ein Überblick über die Rechtslage
Keine Sorge, Sie müssen als Hundetrainer weder ein Jura-Studium belegen noch sich zum Versicherungskaufmann schulen lassen. Dennoch liegt es uns im Rahmen unserer qualitativ hochwertigen und facettenreichen Ausbildung am Herzen, Sie auch in diesen Themen auszubilden und mit Informationen zu versorgen.
Rechtsgrundlagen Deutschland
In Deutschland müssen Sie seit Sommer 2014 die Erlaubnispflicht nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 (f) TierSchG, beachten. §11 besagt, dass jeder, der für Dritte Hunde ausbildet oder die Ausbildung von Hunden anleitet, einer behördlichen Genehmigung bedarf. Das bedeutet: Wenn Sie gegen Geld mit Kunden trainieren, müssen Sie vorher diese Erlaubnis bei Ihrem zuständigen Veterinäramt einholen.
Wie genau Sie zu dieser Genehmigung kommen ist leider bisher immer noch nicht bundeseinheitlich geregelt und die Umsetzung variiert tatsächlich sehr stark zwischen den einzelnen Bundesländern. Daher hat die ATN Maßnahmen ergriffen, um Ihnen den Erhalt der benötigten Erlaubnis so einfach wie möglich zu machen. So ist zum Beispiel seit 2018 bei allen Prüfungen ein Amtsveterinär zugegen, der für den ordnungsgemäßen Ablauf bürgt.
Darüber hinaus sind die Inhalte der Prüfung direkt an die Parameter angelehnt, auf die sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Umsetzung des §11 im November 2015 verständigt hat. In den allermeisten Fällen wird der ATN Abschluss daher ohne Komplikationen anerkannt.
Sollten Sie dennoch von Ihrer zuständigen Behörde zu einer weiteren Prüfung aufgefordert werden, machen Sie sich keine Sorgen: Unsere Ausbildung deckt alle Inhalte ab, die für die Prüfung erforderlich sind, beziehungsweise geht weit über diese Anforderungen hinaus. Wir bilden Sie mit der Zielsetzung aus, Sie zu sehr gut qualifizierten und handlungsfähigen Hundetrainern zu schulen und so übersteigen die vermittelten Inhalte die Anforderung des §11 bei Weitem. Wir möchten mehr als den Mindeststandard abdecken: Als Hundetrainer arbeiten Sie beruflich mit Hunden und Menschen. Alleine daraus ergibt sich die Forderung nach einem hohen Maß an Qualität. Wir tragen moralische Verantwortung gegenüber den Lebewesen, mit denen wir arbeiten.
Rechtsgrundlagen Österreich
In Österreich können Hundetrainer auf freiwilliger Basis das Gütesiegel „Tierschutzqualifizierter Hundetrainer“ erwerben. Dazu muss der Hundetrainer zunächst eine Berufspraxis von mindestens zwei Jahren nachweisen können und sich einer theoretischen und praktischen Prüfung am Messerli-Institut der Universität Wien unterziehen.
Als erfolgreicher ATN Absolvent kommt Ihnen hier allerdings ein besonderer Vorteil zu Gute, und zwar auch dann, wenn Sie aus Deutschland oder aus der Schweiz kommen: Durch unsere enge Zusammenarbeit mit dem Messerli-Institut ist es möglich, dass Sie sich direkt nach dem Abschluss Ihrer ATN-Ausbildung dort vorstellen und in der Theorie prüfen lassen. Der Nachweis über eine zweijährige praktische Erfahrung sowie eine weitere praktische Prüfung sind dann nicht mehr nötig.
Weitere Infos zum Tierschutzqualifizierten Hundetrainer finden Sie in der 56. Verordnung des Bundesministers für Gesundheit. Alle Inhalte, die dort im Rahmen der Prüfung abgefragt werden, sind durch die ATN-Ausbildung abgedeckt.
Rechtsgrundlagen Schweiz
In der Schweiz waren bis vor kurzem alle Neu-Hundehalter dazu verpflichtet, sich dem sogenannten „SKN“ – dem „Sachkundenachweis Hund“ zu unterziehen. Diese Regelung ist 2016 weggefallen und wurde durch den „NHB“ abgelöst. „NHB“ steht für „Nationaler Hunde Brevet“ und ist bisher eine rein freiwillige Prüfung, der sich Hundehalter unterziehen können.
Auch wenn dieses Siegel noch freiwillig ist, bietet es für Sie eine gute Gelegenheit, sich am Hundetrainer-Markt hervorzutun, wenn Sie Ihr Angebot um entsprechende Leistungen erweitern können.
Aus diesem Grund bietet die ATN Ihnen eine eintägige Schulung „Weiterbildung zur NHB Fachperson“ an. Diese schließt mit dem gleichnamigen Titel „NHB Fachperson“ ab und erlaubt Ihnen offiziell das Anbieten entsprechender Halterschulungen.
Erfolgreiche Ausbildung mit der ATN
Beginnen Sie jetzt Ihre Zukunft als Hundetrainer!
Setzen Sie auf Lernen mit Freude und effiziente, moderne Lernmethoden. Egal, was für ein Lerntyp Sie sind, welches Tempo Sie anstreben: Mit der ATN werden Sie Ihre Ziele erreichen.