Gesetzliche Rahmenbedingungen

Rechts­­grund­­lagen der Aus­bildung Hunde­ver­haltens­berater

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Wie ist die Aus­bildung Hundeverhaltensberater rechtlich geregelt?

Wie viele andere Tierberufe auch unterliegt der Hundetverhaltensberater in Deutschland, Österreich und der Schweiz unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben. 

Die ATN bietet Ihnen speziell auf Ihr jeweiliges Herkunftsland zugeschnittene Inhalte und Prüfungsvorbereitungen, um Ihnen den Erwerb Ihrer Sachkunde und Tätigkeitserlaubnis so einfach wie möglich zu machen.

Der Hundeverhaltensberater im Recht

Wie ist der Beruf des Hundeverhaltensberaters rechtlich geregelt?

Jenseits der gesetzlichen Regelungen für Hundeverhaltensberater gibt es Themengebiete, von denen man von Ihnen als Profi und Gewerbetreibendem in diesem Bereich erwartet, dass Sie sich hier zumindest auch in einem gewissen Rahmen auskennen.

Diese Regelungen betreffen grundsätzlich drei unterschiedliche Bereiche:

Der Datenschutz:

Gerade Fragen des Datenschutzes sind heutzutage in aller Munde. Sobald Sie in irgendeiner Form gewerblich tätig sind, fallen Sie unter diese Vorschriften. 

Hiervon sind unter anderem betroffen:

In Bezug auf den Klienten und seinen Hund werden Sie häufig mit Fragen und Themen rund um folgende Themengebiete konfrontiert werden:

Meldepflichtige Krankheiten

In Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es Listen von melde- und/oder anzeigepflichtigen Erkrankungen. Sobald auch nur der kleinste Verdacht bezüglich einer der dort aufgeführten Krankheiten besteht, muss dies den entsprechenden Stellen mitgeteilt werden. Gerade von Ihnen als Hunde-Fachmann erwartet man hier im Zweifel eine besondere Kenntnis und Vorsicht.

Nun sollen Sie selbstverständlich weder Veterinärmediziner noch Versicherungsmakler oder Rechtsanwalt werden. Dennoch ist es für Sie als Hundeverhaltensberater wichtig, sich in diesen Bereichen in gewissem Umfang auszukennen, um die eigenen Klienten adäquat beraten und unterstützen zu können.

Tierschutz

Die ATN hat diesem sehr wichtigen Thema des Rechts und des Tierschutzes ein eigenes Modul in der Ausbildung zum Hundeverhaltensberater gewidmet, um Ihnen auch in diesem Bereich einen möglichst reibungslosen Start in Ihren neuen Beruf zu ermöglichen.

Mehr erfahren unter: Aufbau & Struktur der ATN Hundeverhaltensberater Ausbildung

Hundeverhaltensberater Ausbildung - zwei Hunde beschnuppern einander im Feld
Bildquelle: Christine Eichhorn
Hundeverhaltensberater Ausbildung -

Die Hundeverhaltensberater Ausbildung in Deutschland

Rechtsgrundlagen

Die Rechtslage für den Beruf des Hundeverhaltensberaters ist derzeit etwas ambivalent. Grundsätzlich gilt: Jeder Dienstleister, der seine Klienten in irgendeiner Form im praktischen Hundetraining anleitet oder selber aktiv mit dem Hund arbeitet, bedarf einer Genehmigung nach §11 Abs. 1 Nr. 8 (f) TierSchG.

In diesem Falle werden die Tätigkeiten des Hundeverhaltensberaters gleichgesetzt mit denen des Hundetrainers, da in beiden Fällen gleichermaßen, wenn auch aus unterschiedlichen Motivationen heraus, eine direkte, aktive Ausbildung des Hundes erfolgt. 

Hierzu zählt jede Art von Lernprozess, der durch Sie initiiert wird. Dem Gesetzgeber nach gibt es einen direkten Bezug zwischen dem stattfindenden Lernprozess und dem Begriff Ausbildung, der im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit durch den §11 TierSchG geregelt ist.

Anerkennung durch die Veterinärämter

Dank des sehr umfassenden und fundierten Lehrgangskonzepts erkennt ein Großteil der Veterinärämter in Deutschland die Ausbildung zum Hundetrainer/Verhaltensberater an und erteilt ohne ergänzende Prüfungen und Fachgespräche die Genehmigung nach §11. 

Allerdings gibt es keine einheitliche bundesländerübergreifende Regelung, sodass eine Rücksprache mit dem eigenen Veterinäramt unverzichtbar ist.

Zwei Prüfungsvarianten

Sie haben die Möglichkeit, zwei verschiedene Prüfungsvarianten zu wählen. Entweder absolvieren sie „nur“ die schriftliche Abschlussprüfung „Hundeverhaltensberatung, werden sich dann allerdings mit größter Wahrscheinlichkeit noch einmal einer Überprüfung beim Veterinäramt unterziehen müssen. 

Oder Sie absolvieren zusätzlich den Praxislehrgang „Hundeverhaltenstraining“, erwerben so die notwendigen praktischen Fähigkeiten und nehmen ergänzend an der praktisch-mündlichen Abschlussprüfung „Hundeverhaltensberatung & Verhaltenstraining“ in Präsenz teil. In der Prüfungskommission ist ein Amtsveterinär dabei, sodass diese Prüfung zumeist von den Veterinärämtern in Ihrem Heimatkreis anerkannt wird.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Jetzt mit der ATN Hundeverhaltensberater werden!

Kein Institut bietet eine so facettenreiche Ausbildung für Hundeverhaltensberater wie die ATN.

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