Gesetzliche Rahmenbedingungen
Rechtsgrundlagen der Assistenzhundetrainer Weiterbildung
Mehr zur Weiterbildung Assistenzhundetrainer:
Aufbau und Struktur
Inhalt und Verlauf
Nach der Ausbildung
Kosten der Ausbildung
Gesetzliche Rahmenbedingungen
§11 des Tierschutzgesetzes besonders wichtig für Assistenzhundetrainer
Im Assistenzhundewesen und in vielen anderen Tierberufen gibt es leider noch keine einheitlichen gesetzlichen Regelungen, welche Kompetenzen und Anforderungen das Berufsbild beinhalten muss. Solltest du eine gewerbliche Tätigkeit ausüben wollen, spielt für dich der § 11 des Tierschutzgesetzes und hier insbesondere Nr. 8f eine sehr wichtige Rolle.
§ 11 Abs. 8f TierSchG
Seit 2013 benötigt jeder Hundetrainer, der gewerblich Hunde für Dritte ausbildet, oder andere anleitet, Hunde zu trainieren, eine Erlaubnispflicht nach § 11 der Tierschutzgesetztes. Solltest du die Hundetrainer-Ausbildung bei der ATN absolvieren, ist bei der Abschlussprüfung ein Amtstierarzt zugegen, der die Tierschutzgesetz-Konformität der Prüfung überwacht. Dies kann dir die Erlaubniserteilung nach § 11 Tierschutzgesetz bei deinem zuständigen Veterinäramt bereits erleichtern.
Wie ist der Beruf des Assistenzhundetrainers rechtlich geregelt?

Quereinsteiger
Sofern du als Quereinsteiger die Weiterbildung zum Assistenzhundetrainer anstrebst, besitzt du entweder schon eine Erlaubnis nach dem § 11, Abs. 8f des Tierschutzgesetztes, weil du schon als Hundetrainer tätig bist, oder du besitzt keine, weil du keine Hunde gewerblich ausbilden möchtest.
Dann ist diese Erlaubnis nicht erforderlich. Sofern du schon im Besitz solch einer Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes bist, kann eine Erweiterung auf Assistenzhundetrainertätigkeiten erforderlich werden.
Rücksprache mit dem örtlichen Veterinäramt
Du musst dich im Vorfeld deiner Tätigkeit genauestens bei deinem zuständigen Veterinäramt erkundigen, welche Bescheinigungen erforderlich sind. Es können in verschiedenen Bundesländern und Regionen unterschiedliche Dokument nötig sein.
Regelungen für Österreich
In Österreich gelten etwas andere Bedingungen. Ein Hundetrainer, der gewerblich tätig werden will, muss dafür eine Prüfung zum „tierschutzqualifizierten Hundetrainer“ ablegen. Dazu muss eine mindestens zweijährige Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Um diese Qualifikation zu erreichen, müssen wichtige Fachkenntnisse in unterschiedlichen Themengebieten vorhanden sein. Welche diese genau sind, fasst die 56. Verordnung des Bundesministers für Gesundheit zusammen.
Solltest du bereits eine Ausbildung zum Hundetrainer bei der ATN absolviert haben, kannst du dich auch ohne zweijährige Berufserfahrung zur „tierschutzqualifizierten Hundetrainer-Prüfung“ anmelden. Wenn du eine Hundetrainerausbildung an einem anderen Institut absolviert haben solltest, liegt es in deiner eigenen Verantwortung, dich hier über die Qualifikationsmöglichkeiten zu erkundigen.
Regelungen in der Schweiz
In der Schweiz gelten seit Ende 2016 neue Regelungen bezüglich der gewerblichen Tätigkeit als Hundetrainer. Das aktuell noch freiwillige „Nationale Hundehalter Brevet“ (NHB) ermöglicht es nun gerade Einsteigern in diesem Bereich Fuß zu fassen.
Solltest du schon den Hundetrainer-Lehrgang an der ATN erfolgreich absolviert haben, kannst du eine Spezial-Schulung besuchen, die dich innerhalb eines Tages zur NHB-Fachperson befähigt. Diese Schulung wird gemeinsam von der ATN und ‚cumcane familiari‘ initiiert und kann direkt über den E-Tutor gebucht werden. Einen kleinen Anteil an den Schulungskosten übernimmt die ATN.

Ergänzende rechtliche Regelungen
Egal, welchen Abschluss du bereits vorweisen kannst oder anstrebst, du solltest in jedem Fall in deinem Kompetenzbereich zum Profi werden und die für dich relevanten gesetzlichen Regelungen verinnerlichen.
Die relevanten Bereiche lassen sich grob in fünf Gruppen strukturieren:
- Deine Assistenzhundeschule
- Den Klienten
- Den Hund
- Das Veterinäramt
- Die Krankenkassen
Für die Arbeit mit deinen Klienten
Gerade in Bezug auf das Arbeiten mit beeinträchtigen Menschen wirst du häufig in die Lage kommen, als Berater zu fungieren. Daher solltest du dich unter anderem mit folgenden Themengebieten auskennen, um den beeinträchtigten Menschen unterstützen zu können:
- Versicherungen, wie zum Beispiel Krankenversicherung und Tierhalterhaftpflichtversicherungen
- Antragsstellung und Zuständigkeiten bei Behörden und Ämtern
- Förderungsmöglichkeiten und Nachteilausgleich
- Haftungsfragen bei Schäden, die durch den Hund und dessen Aufgabengebiete auftreten können
- Mietrecht
Datenschutzverordnung
Mit Einführung der neuen Datenschutzverordnung solltest du wissen, welche Dinge du beachten musst, sobald du gewerblich tätig bist.
Dies bezieht sich zum Beispiel auf folgende Bereiche:
- Deine Homepage
- Deine Kundenkartei
- Die Dokumentation deiner Arbeit
- Die Art des Kundenkontakts etc.
Dein Beginn einer tierischen Karriere!
Setze auf Lernen mit Freude und effiziente, moderne Lernmethoden. Egal, was für ein Lerntyp du bist, welches Tempo du anstrebst: Mit der ATN wirst du deine Ziele erreichen.