Gesetzliche Rahmenbedingungen

Rechts­­grund­­lagen der Assistenz­hunde­trainer Weiter­bildung

Gesetzliche Rahmenbedingungen

§11 des Tierschutzgesetzes besonders wichtig für Assistenz­­hunde­­trainer

Im Assistenzhundewesen und in vielen anderen Tierberufen gibt es leider noch keine einheitlichen gesetzlichen Regelungen, welche Kompetenzen und Anforderungen das Berufsbild beinhalten muss. Solltest du eine gewerbliche Tätigkeit ausüben wollen, spielt für dich der § 11 des Tierschutzgesetzes und hier insbesondere Nr. 8f eine sehr wichtige Rolle.

§ 11 Abs. 8f TierSchG

Seit 2013 benötigt jeder Hundetrainer, der gewerblich Hunde für Dritte ausbildet, oder andere anleitet, Hunde zu trainieren, eine Erlaubnispflicht nach § 11 der Tierschutzgesetztes. Solltest du die Hundetrainer-Ausbildung bei der ATN absolvieren, ist bei der Abschlussprüfung ein Amtstierarzt zugegen, der die Tierschutzgesetz-Konformität der Prüfung überwacht. Dies kann dir die Erlaubniserteilung nach § 11 Tierschutzgesetz bei deinem zuständigen Veterinäramt bereits erleichtern.

Rechts­grund­lagen der Assistenz­hunde­trainer Weiter­bildung

Wie ist der Beruf des Assistenz­hunde­trainers rechtlich geregelt?

Assistenzhundetrainer Ausbildung - Assistenzhund bringt Zahnbürste

Quereinsteiger

Sofern du als Quereinsteiger die Weiterbildung zum Assistenzhundetrainer anstrebst, besitzt du entweder schon eine Erlaubnis nach dem § 11, Abs. 8f des Tierschutzgesetztes, weil du schon als Hundetrainer tätig bist, oder du besitzt keine, weil du keine Hunde gewerblich ausbilden möchtest.

Dann ist diese Erlaubnis nicht erforderlich. Sofern du schon im Besitz solch einer Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes bist, kann eine Erweiterung auf Assistenzhundetrainertätigkeiten erforderlich werden.

Rücksprache mit dem örtlichen Veterinäramt

Du musst dich im Vorfeld deiner Tätigkeit genauestens bei deinem zuständigen Veterinäramt erkundigen, welche Bescheinigungen erforderlich sind. Es können in verschiedenen Bundesländern und Regionen unterschiedliche Dokument nötig sein.

Regelungen für Österreich

In Österreich gelten etwas andere Bedingungen. Ein Hundetrainer, der gewerblich tätig werden will, muss dafür eine Prüfung zum „tierschutzqualifizierten Hundetrainer“ ablegen. Dazu muss eine mindestens zweijährige Berufserfahrung nachgewiesen werden.

Um diese Qualifikation zu erreichen, müssen wichtige Fachkenntnisse in unterschiedlichen Themengebieten vorhanden sein. Welche diese genau sind, fasst die 56. Verordnung des Bundesministers für Gesundheit zusammen.

Solltest du bereits eine Ausbildung zum Hundetrainer bei der ATN absolviert haben, kannst du dich auch ohne zweijährige Berufserfahrung zur „tierschutzqualifizierten Hundetrainer-Prüfung“ anmelden. Wenn du eine Hundetrainerausbildung an einem anderen Institut absolviert haben solltest, liegt es in deiner eigenen Verantwortung, dich hier über die Qualifikationsmöglichkeiten zu erkundigen.

Regelungen in der Schweiz

In der Schweiz gelten seit Ende 2016 neue Regelungen bezüglich der gewerblichen Tätigkeit als Hundetrainer. Das aktuell noch freiwillige „Nationale Hundehalter Brevet“ (NHB) ermöglicht es nun gerade Einsteigern in diesem Bereich Fuß zu fassen.

Solltest du schon den Hundetrainer-Lehrgang an der ATN erfolgreich absolviert haben, kannst du eine Spezial-Schulung besuchen, die dich innerhalb eines Tages zur NHB-Fachperson befähigt. Diese Schulung wird gemeinsam von der ATN und ‚cumcane familiari‘ initiiert und kann direkt über den E-Tutor gebucht werden. Einen kleinen Anteil an den Schulungskosten übernimmt die ATN.

Assistenzhundetrainer Ausbildung - blinder junger Mann mit Assistenzhund am Strand
Bildquelle: Christine Eichhorn

Ergänzende rechtliche Regelungen

Egal, welchen Abschluss du bereits vorweisen kannst oder anstrebst, du solltest in jedem Fall in deinem Kompetenzbereich zum Profi werden und die für dich relevanten gesetzlichen Regelungen verinnerlichen.

Die relevanten Bereiche lassen sich grob in fünf Gruppen strukturieren:

Für die Arbeit mit deinen Klienten

Gerade in Bezug auf das Arbeiten mit beeinträchtigen Menschen wirst du häufig in die Lage kommen, als Berater zu fungieren. Daher solltest du dich unter anderem mit folgenden Themengebieten auskennen, um den beeinträchtigten Menschen unterstützen zu können:

Datenschutzverordnung

Mit Einführung der neuen Datenschutzverordnung solltest du wissen, welche Dinge du beachten musst, sobald du gewerblich tätig bist.

Dies bezieht sich zum Beispiel auf folgende Bereiche:

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Dein Beginn einer tierischen Karriere!

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