Gesetz­liche Rahmenbedingungen

Rechts­­grund­­lagen der Aus­bildung Pferde­ver­haltens­berater

Gesetzliche Regelungen des Pferdeverhaltensberaters

Wie ist der Beruf des Pferde­ver­haltens­beraters rechtlich geregelt?

Um als Pferdeverhaltensberater tätig zu sein, musst du dich mit den rechtlichen Grundlagen deines Berufes in dem Land, in dem du arbeiten möchtest, auskennen. Dazu gehören einmal gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen, die du einholen musst, bevor du deine Tätigkeit beginnst, aber auch gesetzliche Vorschriften, die im Laufe deiner Karriere eingehalten werden müssen.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Gut informiert über die Regelungen im Beruf des Pferde­ver­haltens­­beraters

Auch wenn du als Pferdeverhaltensberater im Gegensatz zu deinen Kollegen aus der Hundeverhaltensberatung an keine gesetzlichen Regelungen gebunden bist, solltest du dir in gewissem Umfang dennoch entsprechendes Wissen aneignen. Dein Kunde erwartet dies von dir als professioneller Verhaltensberater.

Welche Themengebiete lernst du in deiner Ausbildung näher kennen?

Der Datenschutz

Auch um den Datenschutz wirst du nicht herumkommen. Es ist von Vorteil, wenn du dich bereits im Vorfeld sachkundig machst. Du lernst wichtige Grundlagen

Gerade als Pferdeverhaltensberater wirst du auch mit Fragen aus weiteren Bereichen konfrontiert:

Besondere Aufmerksamkeit erfordert von dir als Pferde-Spezialist die Liste der melde- und anzeigepflichtigen Krankheiten. Hast du auch nur den leisesten Verdacht auf eine der dort angeführten Erkrankungen, bist du verpflichtet, diese den zuständigen Behörden zu melden.

Um dir den Start in deinen Traumberuf als Verhaltensberater so sicher und reibungslos wie möglich zu gestalten, bietet die ATN dir auch zum Thema „Recht und Tierschutz“ umfangreiches Lehrmaterial, das in einem eigenen Modul deiner Ausbildung zusammengefasst ist.

Mehr erfahren unter: Aufbau & Struktur Pferdeverhaltensberater Ausbildung

Pferdeverhaltensberater Ausbildung - Scheckstute mit Fohlen auf nasser Wiese im Sommer
Pferdeverhaltensberater Ausbildung - zwei galoppierende Pferde auf freiem Feld

Rechtsgrundlagen

Rechts­grund­lagen der Pferde­ver­haltens­berater Ausbildung in Deutschland

Der rechtliche Rahmen für den Pferdeverhaltensberater ist in Deutschland leider nicht ganz zweifelsfrei geregelt. Laut § 11 Abs. 1 Nr. 8a, c und d TierSchG ist jeder, der Pferde hält, einen Fahr- und Reitbetrieb unterhält, oder Pferde in irgendeiner Form zur Schau stellt, dazu gehört auch die Tiergestützte Arbeit, verpflichtet, einen Sachkundenachweis abzulegen.

Pferdeverhaltensberater Ausbildung - zwei Pferde galoppieren über eine grüne Wiese im Sommer

Sachkundenachweis

Dieser kann in Form des Sachkundenachweises Zucht und Haltung oder der neuen Prüfung nach § 11 abgelegt werden. Das jeweilige örtliche Veterinäramt kann entscheiden, dass auch deine Tätigkeit als Verhaltensberater in diesen Bereich fällt.

Das kann vor allem dann der Fall sein, wenn du auch konkretes Training mit den Pferden anbietest, selbst wenn dir diese nicht gehören. Dies wird gerne aus den obigen Paragraphen unter ergänzender Einbeziehung des § 11 Abs. 1 Nr. 8f TierSchG abgeleitet, der sich bisher ausschließlich auf Hunde bezieht.

Bisher keine offizielle § 11-Pflicht für Verhaltensberater

Stand März 2021 gibt es bisher keine echte Analogie zwischen dem Hunde- und Pferdetraining. Es wird allerdings diskutiert, diesen Paragraphen auch bundesweit auf die Ausbildung von Pferden auszudehnen. Bitte informiere dich im Zweifelsfalle bei deinem Veterinäramt, ob du für deine speziellen Aufgaben einen Sachkundenachweis benötigst.

Die Ausbildung der ATN bereitet dich umfassend auf diese Prüfungen vor.

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