Gesetzliche Rahmenbedingungen

Rechts­­grund­­lagen der Aus­bildung
Tier­ge­stützte Arbeit

Wie ist die Ausbildung gesetzlich geregelt?

Rechtliche Vorgaben rund um die Ausbildung

Wie viele andere Tierberufe unterliegt auch die Fachkraft für Tiergestützte Arbeit in Deutschland, Österreich und der Schweiz unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben. 

Die ATN bietet Ihnen speziell auf Ihr jeweiliges Herkunftsland zugeschnittene Inhalte und Prüfungsvorbereitungen, um Ihnen den Erwerb Ihrer Sachkunde und Tätigkeitserlaubnis so einfach wie möglich zu machen.

Rechtliche Regelungen der Tiergestützten Arbeit

Wie ist das Berufsfeld der Tierge­stützten Arbeit rechtlich geregelt?

Im Gegensatz zu vielen anderen Berufsfeldern, die Tiere einsetzen, ist das Berufsfeld der TGA bisher in Deutschland, Österreich und der Schweiz nur durch das Tierschutzgesetz geregelt. In Deutschlang unterliegt die gewerbsmäßige Ausübung der Tiergestützten Arbeit ebenfalls dem §11 Tierschutzgesetz. Demnach muss für tiergestützte Interventionen eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz durch das örtliche Veterinäramt vorliegen, nachzuweisen durch einen Sachkundenachweis für die jeweilige Tierart.

Zudem fällt der Tätigkeitsbereich der Tiergestützten Arbeit unter Umständen auch unter § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8a und 8d, in denen die gewerbsmäßig Haltung und zur Schaustellung der Tiere geregelt ist. Die Ausbildung der ATN bereitet Sie umfassend auf diese Überprüfungen vor. Zudem gibt es eine ganze Reihe rechtlicher Themengebiete, die ergänzend von zentraler Bedeutung für Ihre Arbeit sind.

Die ATN hat diese sehr wichtigen Themen rund um Recht und Tierschutz ein eigenes Modul im Rahmen der TGA-Ausbildung gewidmet, um Sie bestmöglich auch auf die Herausforderungen Ihres neuen Berufs in diesem Bereich vorzubereiten.

Diese Regelungen betreffen grundsätzlich drei unter­schiedliche Bereiche:

Gerade Fragen des Datenschutzes sind heutzutage in aller Munde. Sobald Sie in irgendeiner Form gewerblich tätig sind, müssen Sie entsprechende Vorschriften befolgen. In Ihrem Falle müssen Sie hier mit besonderer Umsicht zu Werke gehen, da Sie im Zweifelsfalle sowohl mit Kindern als auch mit Menschen mit Beeinträchtigungen arbeiten.

Bei diesen Daten handelt es sich um besonders sensible Informationen, bei deren Speicherung und Verwendung diverse Besonderheiten zu beachten sind.

Hiervon sind unter anderem betroffen:

In Bezug auf die Arbeit mit Ihrem Tier sind ebenso einige Rechts­vorschriften und Rahmen­bedingungen zu beachten, die über die Regelungen für „Haustiere“ hinausgehen:

In Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es Listen von melde- und/oder anzeigepflichtigen Erkrankungen. Da Sie Tiere in öffentlichen und für medizinische Zwecke bestimmten Räumen einsetzen, erwartet man von Ihnen, dass Sie sich auch in diesem Bereich hinlänglich auskennen.

Erfolgreiche Ausbildung mit der ATN

Beginnen Sie jetzt Ihre Zukunft in der Tiergestützten Arbeit!

Setzen Sie auf Lernen mit Freude und effiziente, moderne Lernmethoden. Egal, was für ein Lerntyp Sie sind, welches Tempo Sie anstreben: Mit der ATN werden Sie Ihre Ziele erreichen.

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