Gesetzliche Rahmenbedingungen

Rechts­­grund­­lagen der Aus­bildung
Tier­ge­stützte Arbeit

Wie ist die Ausbildung gesetzlich geregelt?

Rechtliche Vorgaben rund um die Ausbildung

Wie viele andere Tierberufe unterliegt auch die Fachkraft für Tiergestützte Arbeit in Deutschland, Österreich und der Schweiz unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben. 

Die ATN bietet dir speziell auf dein jeweiliges Herkunftsland zugeschnittene Inhalte und Prüfungsvorbereitungen, um dir den Erwerb deiner Sachkunde und Tätigkeitserlaubnis so einfach wie möglich zu machen.

Rechtliche Regelungen der Tiergestützten Arbeit

Wie ist das Berufsfeld der Tierge­stützten Arbeit rechtlich geregelt?

Im Gegensatz zu vielen anderen Berufsfeldern, die Tiere einsetzen, ist das Berufsfeld der TGA bisher in Deutschland, Österreich und der Schweiz nur durch das Tierschutzgesetz geregelt. In Deutschland unterliegt die gewerbsmäßige Ausübung der Tiergestützten Arbeit ebenfalls dem § 11 Tierschutzgesetz. Demnach muss für tiergestützte Interventionen eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz durch das örtliche Veterinäramt vorliegen, nachzuweisen durch einen Sachkundenachweis für die jeweilige Tierart.

Zudem fällt der Tätigkeitsbereich der Tiergestützten Arbeit unter Umständen auch unter § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8a und 8d, in denen die gewerbsmäßige Haltung und Zurschaustellung der Tiere geregelt ist. Die Ausbildung der ATN bereitet dich umfassend auf diese Überprüfungen vor. Zudem gibt es eine ganze Reihe rechtlicher Themengebiete, die ergänzend von zentraler Bedeutung für deine Arbeit sind.

Die ATN hat diesen sehr wichtigen Themen rund um Recht und Tierschutz ein eigenes Modul im Rahmen der TGA-Ausbildung gewidmet, um dich bestmöglich auch auf die Herausforderungen deines neuen Berufs in diesem Bereich vorzubereiten.

Diese Regelungen betreffen grundsätzlich drei unter­schiedliche Bereiche:

Gerade Fragen des Datenschutzes sind heutzutage in aller Munde. Sobald du in irgendeiner Form gewerblich tätig bist,  musst du entsprechende Vorschriften befolgen. In deinem Falle musst du hier mit besonderer Umsicht zu Werke gehen, da du im Zweifelsfalle sowohl mit Kindern als auch mit Menschen mit Beeinträchtigungen arbeitest.

Bei diesen Daten handelt es sich um besonders sensible Informationen, bei deren Speicherung und Verwendung diverse Besonderheiten zu beachten sind.

Hiervon sind unter anderem betroffen:

In Bezug auf die Arbeit mit deinem Tier sind ebenso einige Rechts­vorschriften und Rahmen­bedingungen zu beachten, die über die Regelungen für „Haustiere“ hinausgehen:

In Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es Listen von melde- und/oder anzeigepflichtigen Erkrankungen. Da du Tiere in öffentlichen und für medizinische Zwecke bestimmten Räumen einsetzt, erwartet man von dir, dass du dich auch in diesem Bereich hinlänglich auskennst.

Erfolgreiche Ausbildung mit der ATN

Beginne jetzt deine Zukunft in der Tiergestützten Arbeit!

Setze auf Lernen mit Freude und effiziente, moderne Lernmethoden. Egal, was für ein Lerntyp du bist, welches Tempo du anstrebst: Mit der ATN wirst du deine Ziele erreichen.

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